Allgemeine Geschäftsbedingungen der MC-Storage GmbH

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§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Mietgegenstand

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MC-Storage GmbH (nachfolgend als Vermieter bezeichnet), ansässig Am Hainrich 20, 64823 Groß-Umstadt, und ihren Mietern über die Anmietung von Lagercontainern und/oder Fahrzeugstellplätzen.

(2) Vertragsbestandteil sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung der MC-Storage GmbH in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(3) Die individuellen Vertragsdaten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung oder sonstigen Bestätigungen des Vermieters in Textform. Dazu gehören insbesondere Mietobjekt, Container- oder Stellplatznummer, Mietbeginn, Mietpreis, Kaution, Zahlungsart, Kundennummer und Vertragsnummer. Der Mieter ist ausschließlich zur Nutzung des dort bezeichneten Mietobjekts berechtigt.

(4) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot annimmt, die erforderlichen Zahlungsdaten über das bereitgestellte Online-Zahlungssystem bestätigt und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung akzeptiert. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Kaution und Einrichtung einer gültigen Zahlungsmethode.

§ 2 Mietzweck

(1) Das Mietobjekt darf ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Mietzwecks genutzt werden. Maßgeblich ist, ob der Mieter einen Lagercontainer oder einen Fahrzeugstellplatz gemietet hat.

(2) Ein Mietcontainer darf ausschließlich zur Lagerung geeigneter Gegenstände genutzt werden. Zulässig ist insbesondere die Lagerung von Hausrat, Möbeln, Akten, Handelswaren, Werkzeugen und Materialien. Die Lagerung von Fahrzeugen, z. B. Oldtimern, Motorrädern, Booten oder Quads, ist erlaubt, sofern diese trocken, auslaufsicher und in technisch sicherem Zustand sind.

(3) Ein Fahrzeugstellplatz darf ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Zulässig sind insbesondere PKW, Anhänger, Busse, Wohnwagen, Motorräder, Wohnmobile, Quads sowie Boote auf Anhänger. Die abgestellten Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrssicheren und technisch ordnungsgemäßen Zustand befinden und dürfen keine Betriebsstoffe verlieren.

(4) Die Nutzung des Mietobjekts als Wohn-, Aufenthalts- oder Schlafplatz ist untersagt. Ebenso untersagt sind Reparatur-, Wartungs-, Lackier-, Reinigungs-, Schleif- oder Schweißarbeiten am Mietobjekt oder an abgestellten Fahrzeugen sowie das Abstellen von Gegenständen außerhalb des gemieteten Bereichs.

(5) Es ist verboten, feuer-, explosions- oder strahlungsgefährliche Stoffe, giftige, ätzende, wassergefährdende oder stark riechende Substanzen, verderbliche Waren, lebende oder tote Tiere oder Pflanzen, Waffen, Munition, Kraftstoffkanister, Gasflaschen sowie gesetzlich verbotene oder gesundheitsgefährdende Gegenstände im Mietobjekt zu lagern, zu bearbeiten oder einzubringen.

§ 3 Mietdauer und Kündigung

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit dem in der (Buchungs-)Bestätigung des Vermieters genannten Mietbeginn und wird zunächst für die Dauer eines Mietmonats abgeschlossen. Ein Mietmonat beginnt am Tag des Mietbeginns und endet am Tag vor dem entsprechenden Kalendertag des Folgemonats. Fehlt dieser Kalendertag im Folgemonat, endet der Mietmonat mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

(2) Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Mietmonat, so-fern es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Mietmonats in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter gegen die vertraglich vereinbarte Nutzung oder die Hausordnung in erheblicher Weise verstößt.

§ 4 Miete

(1) Die monatliche Gesamtmiete für das gebuchte Mietobjekt wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung im bereitgestellten Online-Zahlungssystem angezeigt. Maßgeblich ist der dort ausgewiesene Gesamtbetrag. Nach Abschluss der Buchung wird die Miete zusätzlich in der Rechnung oder Zahlungsbestätigung ausgewiesen. Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird diese gesondert ausgewiesen.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, die Miete frühestens nach Ablauf von 12 Monaten im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung angemessen anzupassen. Die Anpassung wird dem Mieter mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Miete ist monatlich im Voraus zum Beginn des jeweiligen Mietmonats fällig.

(2) Die Zahlung erfolgt über das vom Vermieter bereitgestellte Online-Zahlungssystem. Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Zahlungsdaten vollständig und korrekt anzugeben sowie die gewählte Zahlungsmethode zu bestätigen. Die monatliche Miete wird anschließend zum jeweiligen Fälligkeitstermin automatisch über die gewählte Zahlungsmethode eingezogen. Der Mieter hat für eine erfolgreiche Abbuchung und eine ausreichende Deckung des verwendeten Zahlungsmittels Sorge zu tragen.

(3) Rechnungen werden monatlich sowohl an Privatpersonen als auch an gewerbliche Kunden ausgestellt und dem Mieter per E-Mail übermittelt.

(4) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr in Höhe von 2,50 € zu erheben.

§ 6 Mietsicherheit

(1) Für die Anmietung eines Lagercontainers ist eine Kaution zu zahlen. Sofern keine andere Höhe vereinbart wird, beträgt die Kaution eine Bruttomonatsmiete. Für Fahrzeugstellplätze wird keine Kaution erhoben.

(2) Die Kaution ist vor Übergabe des Mietcontainers vollständig über das vom Vermieter bereit-gestellte Online-Zahlungssystem zu zahlen. Der Mieter erhält hierzu einen Zahlungslink oder eine Zahlungsaufforderung und verpflichtet sich, die erforderlichen Zahlungsdaten vollständig und korrekt anzugeben sowie die Zahlung zu bestätigen.

(3) Nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie vollständiger Rückgabe des Containers und Ausgleich aller offenen Forderungen wird die Kaution unverzinst binnen vier Wochen zurückerstattet.

§ 7 Zugang und Zugangsmedien

(1) Der Mieter erhält zum Mietbeginn die zur Nutzung erforderlichen Zugangsmedien. Diese können je nach Ausstattung des Standorts und des Containers in Form von Schlüsseln, PIN-Codes, digitalen Zugangscodes, Transpondern oder App-Zugängen bereitgestellt werden.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, alle erhaltenen Zugangsdaten und/ oder Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf Missbrauch ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

(3) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder auf behördliche Anordnung, ist der Vermieter berechtigt, den Mietcontainer zu öffnen oder zu betreten. Der Mieter wird hierüber, soweit möglich, im Voraus oder unverzüglich im Nachgang informiert.

(4) Bei Verlust oder Beschädigung ausgehändigter Zugangsmedien ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Schlösser und die erforderliche Zahl von Schlüsseln anfertigen zu lassen.

(5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind sämtliche Zugangsmedien vollständig und un-beschädigt zurückzugeben.

§ 8 Zustand des Mietobjekts

(1) Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem ordnungsgemäßen, sauberen und zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand übergeben. Mietcontainer werden leer, besenrein und trocken übergeben.

(2) Mit der Übernahme des Mietobjekts bestätigt der Mieter den Erhalt der Mietsache sowie der Zugangsmedien. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen sind dem Vermieter innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe in Textform mitzuteilen.

§ 9 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ordnungsgemäß und ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Mietzwecks zu nutzen.

(2) Ein- und Umbauten, Befestigungen oder sonstige bauliche Veränderungen am Mietobjekt sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie dürfen die Mietsache nicht beschädigen, beeinträchtigen oder dauerhaft verändern und müssen rückstandslos entfernbar sein.

(3) Die Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter bleibt in jedem Fall für alle vertraglichen Pflichten verantwortlich.

(4) Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und Schäden, Verunreinigungen oder sonstige Mängel unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Für Beschädigungen, Verunreinigungen oder fehlende Gegenstände, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, haftet der Mieter.

(5) Die Hausordnung der MC-Storage GmbH ist verbindlich einzuhalten. Verstöße gelten als erhebliche Pflichtverletzung und können zur fristlosen Kündigung berechtigen und zur Geltendmachung von Schadensersatz führen.

§ 10 Haftung und Versicherung

(1) Schadenersatzansprüche des Mieters gleich welcher Art einschließlich solcher aus vorvertraglichem Bereich und unerlaubter Handlung sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Vermieter oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter – auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den vom Mieter eingebrachten Gegenständen, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermie-ters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Witterungseinflüsse, Naturereignisse, Diebstahl, Vandalismus oder das Verhalten Dritter verursacht werden, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Lagerstandorts sowie sämtlicher zum Standort gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine Untermieter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache oder dem Lagerstandort in Berührung kommen.

(5) Störungen des Mietgebrauchs durch andere Mieter oder sonstige Dritte begründen unabhängig vom Ausmaß keinen Mangel der Mietsache, soweit sie nicht vom Vermieter aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten sind. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm bekannt gegebener Störungen hinzuwirken.

(6) Die Nutzung des Mietobjekts erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eingebrachte Gegenstände und abgestellte Fahrzeuge gegen Entwendung, Beschädigung, Verlust und sonstige Risiken in ausreichender Höhe zu versichern.

§ 11 Rückgabe der Mietsache

(1) Das Mietobjekt ist bei Vertragsende vollständig geräumt, sauber und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Nachträgliche Einbauten, Befestigungen oder sonstige Veränderungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, vollständig und rückstandslos zu entfernen.

(2) Der Mieter haftet für alle Schäden, Verunreinigungen oder fehlenden Gegenstände, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Der gesamte Besitz des Mieters ist zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände können auf Kosten des Mieters entsorgt oder verwertet werden.

(3) Der Mieter zeigt dem Vermieter die Rückgabe der Mietsache in Textform an. Die Rückgabe gilt als erfolgt, sobald die Mietsache vollständig geräumt, sämtliche Zugangsmedien zurückgegeben und die Rückgabeanzeige beim Vermieter eingegangen ist. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Rückgabeanzeige auf ihren Zustand und die ordnungsgemäße Rückgabe zu überprüfen. Festgestellte Schäden, Verunreinigungen, fehlende Zugangsmedien oder sonstige Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand werden dem Mieter in Textform mitgeteilt.

§ 12 Temperaturhinweis

Die Mietcontainer sind nicht beheizt, klimatisiert oder isoliert. Abhängig von der Witterung kann es im Innenraum zu erheblichen Schwankungen der Temperatur und Luftfeuchtigkeit kommen. Der Mieter ist verpflichtet, dies bei der Lagerung seiner Gegenstände zu berücksichtigen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden an lagerempfindlichen Gütern infolge klimatischer Einflüsse ist ausgeschlossen.

§ 13 Datenschutz

(1) Die MC-Storage GmbH verarbeitet personenbezogenen Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Kommunikation im Rahmen des Mietverhältnisses, Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens und, sofern technisch erforderlich, zur Zutrittskontrolle.

(3) Das Betriebsgelände kann zur Wahrung des Hausrechts und zur Gefahrenabwehr videoüberwacht werden, die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Auf die Überwachung wird durch Hinweisschilder vor Ort hingewiesen.

(4) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(5) Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.

(6) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der MC-Storage GmbH unter www.mc-storage.de/datenschutz.

Hausordnung

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietverhältnisses und dient der Sicherheit, Ordnung und dem respektvollen Miteinander auf dem Gelände der MC-Storage GmbH.

1. Verhalten auf dem Gelände

Das Gelände ist stets sauber und ordentlich zu halten.

Gegenstände und Abfälle dürfen nicht außerhalb des Containers abgestellt werden.

Abfälle jeder Art sind vom Mieter eigenverantwortlich zu entsorgen.

2. Zutritt & Sicherheit

Zutritt ist nur dem Mieter oder dessen Bevollmächtigten gestattet.

Zugangsmittel wie Schlüssel oder Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Unbefugte dürfen sich nicht auf dem Gelände aufhalten oder dieses betreten.

3. Ruhezeiten und Rücksichtnahme

Die Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr sind auf dem Gelände einzuhalten.

Unnötiger Lärm und laute Tätigkeiten sind zu vermeiden.

Gegenseite Rücksichtnahme wird vorausgesetzt und geschätzt.

4. Parken und Verkehr

Dauerhaftes Parken ist nicht gestattet.

Fahrzeuge dürfen das Gelände nur zur Be- und Entladung kurzfristig befahren.

Eingänge und Zufahrten sind stets freizuhalten.

5. Verbotene Nutzungen

Die Nutzung der Container zu Wohn- oder Aufenthaltszwecken ist untersagt.

Grillen und offenes Feuer sind auf dem gesamten Gelände verboten.